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Ambulante Dienste

1. Angebot

Anhand eines individuellen, gemeinsam gestalteten Hilfeplanes für Klienten/Innen bieten wir Unterstützung und Assistenz in folgenden Bereichen an:

  • Gestaltung sozialer Kontakte (Familie, Lebenspartner, Nachbarn…)

  • Freizeitgestaltung (Freizeiten, Hobbies…)

  • Finanzen, Behördenangelegenheiten und Schriftverkehr (Beantragung von Hilfen, finanzielle Beratung, Geldeinteilung etc.)

  • Gesundheitsförderung und –erhaltung (Arztbesuche, Vorsorge etc.)

  • Krisenintervention und Problembewältigung (Konfliktlösungsstrategien, Gespräche etc.)

  • Wohnung ( Beschaffung, Instandhaltung etc.)

  • Haushaltsführung (Wäschepflege, Putzen etc.)

  • Emotionale und psychische Entwicklung

  • Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben

2. Inhalte unserer Arbeit

Als Dienstleister wollen wir möglichst wenig in die Lebensgestaltung unseres Kundenkreises hinein dirigieren oder gar Bevormundung vornehmen. Orientiert an den jeweiligen Bedürfnissen und Fähigkeiten sollen unsere Klienten/Innen den Einsatz ihrer Assistenz weitgehend selber mit organisieren. Wir stehen jedoch zur Verfügung durch beratende und helfende Tätigkeit.

Der Unterstützungsbedarf ist individuell und wird gemeinsam mit den Klienten festgelegt und vereinbart. Die Hilfen finden in Form von Beratung, Motivation, Anleitung und Trainings durch pädagogische Fachkräfte statt und soll die sozialen Bedingungen für persönliche Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen.

Der zeitliche Rahmen und die Art der Assistenzleistungen (Betreuungsintensität) werden individuell mit den Klienten/Innen und dem Kostenträger abgestimmt und dem Bedarf entsprechend im Hilfeplangespräch durch ein Betreuungsstunden-Kontingent festgelegt. Somit ist im ambulanten Angebot eine Betreuung mit unterschiedlicher Intensität möglich.

Die Grundlagen dafür ergeben sich aus dem festgelegen monatlichen Stundenkontingent und den Inhalten, die im Hilfeplan vereinbart wurden. Eine Änderung der Betreuungsinhalte und der Betreuungsintensität während der laufenden Betreuung ist den sich ändernden Bedürfnissen entsprechend jederzeit sofort möglich.

Das ambulante Betreuungsangebot ist eine Betreuungsform, die sich an männliche und weibliche Jugendliche sowie Erwachsene jeden Alters sowie von Familien und Alleinerziehenden, in denen aufgrund von Überforderung der Zerfall der Familie droht.

Die Klienten der ambulanten Betreuung (Zielgruppe) stammen aus allen gesellschaftlichen Schichten und aus den unterschiedlichsten Lebenssituationen. Entscheidend für die Aufnahme einer ambulanten Betreuung ist die Tatsache, dass bei dem/der Hilfesuchenden / der hilfesuchenden Familie Defizite vorliegen,

  • die eine Betreuung notwendig machen (Hilfebedarf)

  • an denen durch die Betreuungsform erfolgversprechend gearbeitet werden kann (aussichtsreich)

  • an denen der Betreute aktiv mitarbeiten will (Mitwirkung)

Die Entwicklungsdefizite des Betreuungsbewerbers/in verhindern die eigenständige und verantwortliche Lebensführung und machen professionelle Hilfestellungen zur Persönlichkeitsentwicklung notwendig und ggf. zur Grundversorgung. Das ambulante Betreuungsangebot ist hinsichtlich des Betreuungsrahmens eine sehr offene und flexible Betreuungsform. Es wird jeweils ein auf den Einzelfall individuell zugeschnittenes Betreuungskonzept entwickelt und umgesetzt, so dass hier der Spielraum zur Verfügung steht, auf nahezu jede Problematik angemessen eingehen zu können. Dementsprechend sind nur Hilfefälle von der Betreuung ausgeschlossen, denen auch bei Hinzuziehung externer Fachleute in dieser Betreuungsform nicht ausreichend geholfen werden kann.

Der Ort der Betreuung kann unterschiedlich sein, wie die Inhalte und Intensitäten. Die Betreuungen erfolgen gewöhnlich

  • in der Wohnung des/der Betreuten,

  • in der Familie des/der Betreuten mit dem Ziel des Wechsels in eine eigene Wohnung

  • in der Familie des/der Betreuten mit dem Ziel, ihn/sie in der Familie zu stabilisieren

  • in der Krisenfamilie mit dem Ziel, die Familie zu stützen, zu stärken und dadurch ihren Zerfall zu verhindern

Religiöse und weltanschauliche Ungebundenheit unsererseits soll es Menschen mit unterschiedlicher kultureller oder religiöser Bindung ermöglichen, unsere Angebote wahrzunehmen.

3. Personenkreis

Erwachsene Menschen mit geistig/seelischen Behinderungen, die Unterstützung benötigen und nach §53 und §54 SGB XII Wiedereingliederungshilfe erhalten.

Persönliche Assistenz bedeutet für uns viele Formen von personeller Unterstützung, die Klienten/Innen in die Lage versetzt, ihr Leben weitestgehend selbstbestimmt zu gestalten. Sie beinhaltet die Delegierung von Aufgaben, die Klienten/Innen aufgrund ihrer Behinderung, Krankheit und/oder ihres Alters nicht oder nur unzureichend ausführen können.

Gleichzeitig wollen wir aber ihre Fähigkeiten und Ressourcen, über die sie verfügen, mit einbinden, damit sie sich somit ihre Autonomie bewahren und viele Angelegenheiten auch selbst regeln zu können. nicht passive Objekte sondern handelnde Subjekte 

4. Die Rahmenbedingungen

Personal:

In der ambulanten Betreuung arbeiten ausnahmslos psychologisch, sozial- oder sonderpädagogisch ausgebildete Mitarbeiter.

Kontinuität:

Das bedeutet, dass jeder Hilfebedürftige für die Dauer der ambulanten Betreuung einen festen Ansprechpartner/Betreuer hat.

Dienstzeiten:

Die Arbeitszeiten in der ambulanten Betreuung richten sich nach den Erfordernissen des Hilfebedürftigen. Kernzeiten sind:

Montag – Donnerstag 9.00 – 16.30 Uhr und Freitags 9.00 – 14.00 Uhr

Individuelle Zeitabsprachen über die Kernzeiten hinaus sind möglich.

Räumlichkeiten:

Die ambulante Betreuung ist eine aufsuchende Betreuungsform und findet in der Regel in den Räumlichkeiten und am Ort der Hilfebedürftigen statt. Für Gespräche, gemeinsame Abende und Aktionen stehen Räumlichkeiten im Eichenhof zu Verfügung.